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Prof. Dr. Elisabeth Schütze

FPS Bewerbungstraining:
So bewerbe ich mich richtig

Von A wie Ansprechpartner bis M wie Motivationsschreiben

Bei FPS freuen wir uns darüber, einen dauerhaft hohen Eingang an
Bewerbungen von Referendaren und Studenten verzeichnen zu können. Einige davon sind bereits auf den ersten Blick überzeugend. Bei anderen ist jedoch „noch Luft nach oben“ – verschenken Sie Ihre Chancen nicht, sondern nutzen Sie diese optimal!

So setzen Sie sich und Ihr Können überzeugend in Szene:

I. A wie Ansprechpartner und Anrede
Finden Sie zunächst heraus, wer Ihr Ansprechpartner für die Bewerbung ist. Sollte sich hierzu nichts aus dem Internetauftritt ergeben, dann rufen Sie in der Kanzlei an und fragen nach. Achten Sie auf eine korrekte Anrede. Zu den Dont’s einer Bewerbung gehört ein fehlender Doktortitel in der Anrede genauso wie ein hinzugedachter. Nicht weiter nachdenken müssen Sie über einen LL.M.: Dieser ist kein Namensbestandteil und damit stets fehl am Platz. Eine korrekte Anrede ist wichtig, weil Fehler an dieser Stelle – vermeidbare – Rückschlüsse auf eine Nachlässigkeit beim Verfassen der Bewerbung zulassen. Letzteres gilt natürlich auch für falsch geschriebene Namen.

II. B wie Bewerbungsmappe oder E wie elektronische Bewerbung
Die Frage, ob Sie eine Bewerbungsmappe schicken oder sich per E-Mail bewerben, ist Geschmackssache. Aufgrund der Digitalisierung auch in der anwaltlichen Tätigkeit sind E-Mail Bewerbungen zunehmend salonfähig, häufig sogar in Anzeigen mit der Formulierung „Schicken Sie Ihre Bewerbung, gerne auch per E-Mail“ ausdrücklich gewünscht. Bei FPS können Sie für Ihre Bewerbungen gerne auf die kostengünstigere elektronische Variante zurückgreifen. Hierbei sollten Sie jedoch die folgenden Hinweise beherzigen: Scannen Sie alle Dokumente, einschließlich eines Anschreibens und des Lebenslaufes ein, d. h. übermitteln Sie keine Word-Dokumente. Unterschreiben Sie das Anschreiben und den Lebenslauf vor dem Einscannen. Sorgen Sie dafür, dass die Dateianhänge an Ihrer E-Mail klar bezeichnet sind (z. B. als „Lebenslauf“, „Zeugnis Zwischenprüfung“ usw.). Scannen Sie die Dokumente immer in Gänze ein (d. h. ein dreiseitiges Zeugnis in einem Dokument) und nicht seitenweise. Nichts ist lästiger, als sich aus der elektronisch übermittelten Bewerbung die einzelnen Seiten der Dokumente mühsam zusammenzuklauben. Alternativ hierzu kann auch die komplette Bewerbung in einem Dokument eingescannt werden, solange Sie sicherstellen, dass die einzelnen Dokumente in der richtigen Reihenfolge liegen und damit auch beim Empfänger richtig den Drucker verlassen.
Besorgen Sie sich eine „altersgerechte“ E-Mail-Adresse: Phantasienamen wie „Pusteblume88“ hinterlassen genau den Eindruck, den Sie vermeiden wollen und sollen: Da ist jemand nicht erwachsen geworden. Das gilt auch für Verniedlichungen und Abkürzungen Ihrer Namen und Spitznamen. Wenn Sie einen sehr häufig vorkommenden Namen haben und Ihre Adresse bei den klassischen E-Mail-Anbietern aus diesem Grund schon vergeben ist, dann ergänzen Sie den Namen mit (seriösen) Zahlenkombinationen.

III. F wie Foto erwünscht
Um eine irrige Meinung zurechtzurücken: Nein, ein Foto ist nicht entbehrlich, auch nicht mit dem Einwand, es zähle doch nur die fachliche Qualifikation. Sehen Sie dieses als Chance, sich als seriöse(r) und zugleich sympathische(r) Bewerber(in) zu präsentieren, frei nach dem Motto „ein Bild sagt mehr als 1000 Worte“. Wählen Sie für das Foto die lassischschlichte Variante und verzichten Sie auf Experimente (gestellte „Settings“, bunter Hintergrund o. ä.). Lassen Sie sich in Business- Kleidung fotografieren. Dont’s sind tiefe Dekolletés bei den Damen oder jede andere Art von „Freizeit-Look“.

IV. I wie Inhalt der Bewerbung im Allgemeinen
Eine Standardbewerbung setzt sich zusammen aus einem Motivationsschreiben (Anschreiben), einem tabellarischen Lebenslauf und Nachweisen zu den bisherigen Ausbildungsleistungen einschließlich des Abiturzeugnisses, Zwischenprüfungszeugnissen und auch Seminarscheinen. Auch Nachweise zu absolvierten Praktika oder z. B. einer abgeschlossenen Berufsausbildung gehören zu einer vollständigen Bewerbung. Haben Sie bereits das erste Staatsexamen, dann können Zwischenprüfungszeugnisse oder Seminarscheine im Regelfall entbehrlich werden, es sei denn, der Empfänger kann hieraus eine relevante Information erhalten, die über das Examenszeugnis hinausgeht. Dies kann zum Beispiel dann sein, wenn Sie im Studium weit überdurchschnittliche Noten erreicht haben und im Examen im Verhältnis hierzu „Pech“ hatten, was durch das Notengefälle zwischen den Studienleistungen und der Examensnote ersichtlich wird. Bewerben Sie sich für ein besonderes Rechtsgebiet, wie bspw. den Gewerblichen Rechtsschutz, und haben hierzu bereits Seminare im Studium belegt, dann ist das ebenfalls spannend, weil es Ihr frühes Interesse für diesen Bereich dokumentiert.

V. L wie der Lebenslauf im speziellen
Strukturieren Sie den Lebenslauf für Ihre Bewerbung übersichtlich, d. h. bilden Sie Zwischenüberschriften (z. B. „Persönliche Daten“, „Ausbildung“, „Praktika / Berufserfahrung“, „Freizeitaktivitäten“) und sortieren Sie die Unterpunkte unter den Überschriften chronologisch. Dabei empfehlen wir, dass Ihre letzten Aktivitäten zuoberst stehen, d. h. also „umgekehrt chronologisch“ (retrograd) aufgeführt werden. Der Lebenslauf sollte nicht überfrachtet werden. Die Noten sind wichtig und müssen deshalb auch hier zu finden sein. Wenn Sie – gerade in jungen Jahren – schon viel erlebt und gesehen haben, dann lassen Sie weniger wichtige Informationen (wie bspw. den Besuch diverser Grund- und weiterführender Schulen) weg. Bei Ihrem Namen gilt: Ist er ungewöhnlich bzw. unüblich oder ist zum Beispiel ohne Recherche nicht zu erkennen, ob es ein weiblicher oder ein männlicher Vorname ist oder gar, wo der Vorname aufhört und der Nachname anfängt, machen Sie es kenntlich. Wenn Sie sich sozial engagieren oder engagiert haben, lassen Sie es uns wissen. Dies wird von uns überaus positiv abgespeichert, da es Ihren „Blick über den Tellerrand“ und je nach Engagement auch Verantwortungsgefühl dokumentiert. Entsprechendes gilt für Ihre Freizeitaktivitäten – auch diese möchten wir aus Ihrem Lebenslauf erfahren. Zum einen können diese Auskunft über die sogenannten „Soft Skills“ wie Teamfähigkeit, Ergebnisorientierung, Stressresistenz u. ä. geben. Zum anderen kann nach unserer Kanzleiphilosophie langfristig nur derjenige gute Arbeit leisten, der auch seine Freizeit zu genießen weiß. Nicht zuletzt gilt es auch im Business – ob beim Small Talk mit den Mandanten oder beim ausführlicheren Austausch mit den Kollegen ein sowohl interessanter als auch interessierter Gesprächspartner zu sein, gerade auch außerhalb von juristischen Themen. Außerdem werden Hobbys gerne als „icebreaker“für das Bewerbungsgespräch genutzt – die ideale Gelegenheit für Sie, das Gespräch von vornherein in eine angenehme Richtung zu lenken.

VI. M wie das Motivationsschreiben im Speziellen
Für das Motivationsschreiben gilt die Regel: „Finger weg von Textbausteinen“ oder zumindest „gehen Sie behutsam damit um“! Aus diesem Grund gilt für Sie beim Verfassen der Bewerbungen: „Klasse statt Masse“ und zwar insbesondere dann, wenn Sie die Bewerbungskriterien nicht ganz erfüllen. Denn Sie möchten bei Anwälten und Kanzleimitarbeitern punkten, die sich mit ihrer Kanzlei und dem Rechtsgebiet, für das Sie sich bewerben, sehr stark identifizieren. Wir wollen wissen, warum Sie unsere Kanzlei und den bestimmten Rechtsbereich gewählt haben und zwar ohne dabei mit Textbausteinen bombardiert zu werden. Bewerben Sie sich bspw. im Baurecht, dann recherchieren Sie im Internet nach dem Kanzleinamen und dem Begriff „Bauprojekte“, informieren Sie sich (natürlich auch auf der Internetseite der Kanzlei) und fassen Sie die Informationen, die Sie erlangt haben, in drei kurzen Sätzen in eigenen Worten zusammen. Schon haben Sie auf eine mögliche Art und Weise dokumentiert, dass Sie sich im Vorfeld Ihrer Bewerbung Gedanken über Ihren künftigen Ausbilder gemacht haben. Wenn Ihnen die Sozietät von einer vertrauenswürdigen und nennenswerten Quelle (bspw. Ihrem Ausbilder bei Gericht, einem Referendarkollegen / einer Referendarkollegin, der / die mit guter Note in der Sozietät seine / ihre Anwaltsstation absolviert hat) empfohlen wurde, schreiben Sie etwas dazu. Ohne viele Worte können Sie so belegen, warum Sie sich genau für diese Ausbildungskanzlei interessieren. Doch auch der aufrichtige Hinweis, dass man in dem Rechtsbereich noch keine Kenntnisse im Studium oder durch Praktika erworben hat oder auch die betreffende Kanzlei nur durch die eigenen (Internet-) Recherchen kennt, sich aber sehr dafür interessiert, ist in Ordnung. Denn keiner verlangt von Ihnen, mit 22 Jahren schon zu wissen, wo beruflich Ihre Reise hingeht, und den jeweiligen Kanzleimarkt zu überblicken, solange Sie ein überzeugendes und konkretes Interesse vermitteln. Und noch eine Bitte: Hinweise auf „Teamfähigkeit“ oder eine „schnelle Auffassungsgabe“ und ähnliche Begriffshüllen im Anschreiben wirken meist aufgesetzt und abgenutzt. Verzichten Sie darauf, wenn Sie diese nicht durch entsprechende weitere Anhaltspunkte in Ihrer Bewerbung (Betreiben einer Mannschaftssportart, entsprechende Äußerungen Ihrer früheren Ausbilder / Arbeitgeber) belegen können. Wenn Sie also beim Verfassen Ihres Anschreibens merken, dass alles gesagt ist, nämlich, warum Sie sich bei dieser Kanzlei für jenen Rechtsbereich in dem konkret genannten Zeitraum bewerben und welche Erfahrungen, Kenntnisse oder Interessen Sie genau für diese Ausbildungsstelle schon mitbringen: Hören Sie auf zu schreiben! Formulieren Sie eine persönliche Grußformel und warten ab! Das ist allemal besser, als den Leser Ihres Anschreibens mit gestelzten Äußerungen zu quälen, die er so oder so ähnlich schon in vielen anderen Bewerbungen gelesen hat. Ein letzter Hinweis: Achten Sie auf Rechtschreibfehler und Grammatik. In einem derart von Sprache geprägten Geschäft wie dem Anwaltsberuf können Sie sich – auch trotz im Übrigen solider Qualifikation – mit Flüchtigkeitsfehlern schnell ins Aus manövrieren.

VII. Fazit
Mit einer Bewerbung, die die Hinweise dieses Beitrags beachtet, können Sie punkten! Natürlich hilft die schönste Bewerbung nichts, wenn Sie nicht die Bewerbungskriterien erfüllen und keine Kapazitäten vorhanden sind. Aber Kandidaten, die bei der Beurteilung „auf der Kippe stehen“ können durch eine einwandfreie Bewerbung Pluspunkte sammeln und die Chance auf ein Interview erhöhen. Gute Kandidaten zeichnen sich durch eine gute Bewerbung und ein stimmiges Bild aus. Last but not least gilt: Unterschätzen Sie die Bedeutung einer überzeugenden schriftlichen Bewerbung auch dann nicht, wenn es Ihnen im Moment „nur“ um einen Praktikumsplatz oder eine Referendarstelle geht – vielleicht wird die Ausbildungsstelle Ihr künftiger Arbeitgeber sein!

Nur Mut und viel Erfolg!!!

Die Autorin ist Anwältin und Wirtschaftsmediatorin bei FPS. Als ehemalige Referendarbeauftragte war sie für das Recruiting und das Ausbildungsprogramm der „Young Professionals“ (Referendare, wissenschaftliche Mitarbeiter und Praktikanten) am
Frankfurter Standort von FPS zuständig. Zudem ist sie Professorin für Bürgerliches Recht und Mediation an der Fachhochschule Aschaffenburg.

Karriereplaner - Ausgabe: WS 2013/2014