Allgemein
Studieren an der Goethe-Universität
Karriereplanung & Jobsuche
Unternehmen berichten
Jobmessen
Unternehmensporträts
zurück zu "Im Gespräch"
Tim Wybitul

Datenschutzanwalt

– und das soll spannend sein?

Tim Wybitul berät Unternehmen zu Fragen des Datenschutzrechts. Er ist zudem Fachanwalt für Arbeitsrecht und gehört Hogan Lovells seit 2011 an. Er leitet in Frankfurt die Compliance & Investigations-Gruppe.

Weitere Schwerpunkte seines Beratungsspektrums liegen im Führen arbeitsrechtlicher Gerichtsverfahren und im Beschäftigtendatenschutz sowie der Verhandlung entsprechender Be- triebsvereinbarungen zur IT-Nutzung am Arbeitsplatz. Zudem berät er im Hinblick auf die Implementierung, Überprüfung und den Betrieb von Compliance- Systemen in Unternehmen sowie bei allgemeinen datenschutzrechtlichen und arbeitsrechtlichen Fragen.

Uni: Herr Wybitul, Sie sind einer der führenden Rechtsanwälte im Datenschutz in Deutschland. Sie beraten viele Unternehmen bei der Umsetzung des neuen EU-Datenschutzrechts. Mal ehrlich, so richtig spannend klingt das Thema Datenschutz doch eher nicht, oder?

TW: Das höre ich häufiger mal (grinst). Stimmt aber nicht. Tatsächlich hat man oft enorm interessante Themen auf dem Tisch.

Uni: Okay, und worum geht es denn eigentlich beim Datenschutzrecht?

TW: Das Datenschutzrecht regelt, was man mit Informationen über andere Leute machen darf und was nicht. Und wird in der modernen Informationsgesellschaft immer wichtiger. Die meisten von uns wollen ja nicht unbedingt, dass die NSA, der eigene Arbeitgeber oder andere Firmen unsere Emails oder Chats mitlesen. Wenn ich viele Daten über einen Menschen habe, kann ich ihn gut überwachen oder seine Entscheidungen vorhersehen. Das muss nicht unbedingt schlecht sein, etwa wenn mir ein Musikdienst Songs anbietet, die gut zu meinem sonstigen Musikgeschmack passen. Wenn mir aber jemand einen Keylogger auf den Rechner aufspielt, um meine Kontodaten oder andere sensible Informationen über mich zu bekommen, sieht die Sache schon etwas anders aus. Das Datenschutzrecht regelt, welche Datenverarbeitungen zulässig sind, wie man die davon Betroffenen informiert und welche sonstigen Anforderungen man sonst erfüllen muss.

Uni: Das erklärt auch, warum man über Datenschutz so viel in der Zeitung liest. Aber früher war das Thema doch eher selten in der Presse. Woran liegt diese Veränderung?

TW: Das hat mehrere Ursachen. Zum einen erlaubt es die moderne Technik, viel mehr Daten über Personen zu sammeln und zu verarbeiten als früher. Big Data wäre noch vor einigen Jahren gar nicht so wie heute möglich gewesen. Der Spruch „Daten sind das neue Öl“ ist zwar nicht mehr neu, stimmt aber durchaus. Zum anderen hat der Datenschutz seit Snowden, diversen Skandalen wegen Mitarbeiterüberwachung, Datenpannen oder Cybercrime einen ganz anderen Stellenwert in der Öffentlichkeit.

Uni: Und das neue EU-Datenschutzrecht dürfte dem Thema doch noch erheblichen weiteren Auftrieb geben, oder?

TW: Richtig, anders als nach dem bisherigen Datenschutzrecht drohen Unternehmen künftig empfindliche Nachteile, wenn sie die neuen rechtlichen Vorgaben nicht richtig umsetzen. Ab dem 25. Mai 2018 gilt in der gesamten Europäischen Union die EU-Datenschutz-Grundverordnung, die DSGVO. Bei Fehlern können die Datenschutzbehörden dann Bußgelder von bis zu vier Prozent des globalen Umsatzes verhängen. Bei großen Unternehmen können das Milliardenbeträge werden. Ein anderes Ri-siko wird dagegen oft übersehen – Klagen auf Schadensersatz wegen tatsächlichen oder vermuteten Datenschutzverstößen. Wenn ein Unternehmen die Regeln der DSGVO nicht richtig umsetzt, kann allein das schon Schadensersatzansprüche begründen. Denn die DSGVO sieht auch Schadensersatz für immaterielle Schäden vor. Und die Beweislast liegt in solchen Verfahren weitgehend bei dem Daten verarbeitenden Unternehmen. Nach dem sogenannten Rechenschaftsgrundsatz der DSGVO muss es dokumentieren und beweisen können, dass es die Vorgaben des neuen Datenschutzrechts richtig umgesetzt hat. Das könnte ein Fest für Verbraucheranwälte, Arbeitnehmervertreter und Abmahnvereine werden.

Uni: Das klingt in der Tat interessant. Und was für konkrete Fragen stellen Ihre Mandanten Ihnen bei Ihrer Arbeit typischerweise?

TW: Derzeit liegt der Schwerpunkt auf der Umsetzung der DSGVO in Unternehmen. Das ist auch deshalb ziemlich span56 Im Gespräch nend, weil es logischerweise noch keinerlei Rechtsprechung gibt und man sich vor allem selbst überlegen muss, wie man die einzelnen Anforderungen des neuen Datenschutzrechts am besten umsetzt. Außer ein paar Empfehlungen der Datenschutzbehörden und der Fachliteratur gibt es nur wenige Auslegungshilfen. Es wird sehr interessant, zu sehen, was Gerichte und Behörden letztlich aus der DSGVO machen werden. Zudem arbeitet man bei solchen Umsetzungprojekten eng mit einer Vielzahl von Unternehmensbereichen zusammen und bekommt einen tiefen Einblick, wie das jeweilige Unternehmen im Einzelnen funktioniert. Daneben unterstützen wir Firmen bei der datenschutzgerechten Durchführung interner Untersuchungen, etwa zur Aufdeckung von Korruption, Betrug, Kartellverstößen oder anderen Wirtschaftsdelikten. Hier ist die Frage oft nicht das „ob“, sondern das „wie“. Zudem bereiten wir Verträge für die zulässige Übermittlung personenbezogener Daten im Konzern oder mit Dienstleistern vor. Wir verhandeln mit Datenschutzbehörden über die Verhängung und die Vermeidung von Bußgeldern. Zudem sind wir natürlich oft mit Rechtsstreitigkeiten über Datenschutzfragen vor Gericht. Und wir verhandeln häufig mit Betriebsräten Regelungen zum Beschäftigtendatenschutz, etwa in Bezug auf die zulässige Überwachung von Mitarbeitern am Arbeitsplatz. Eigentlich gehen unseren Mandanten die Themen nie aus, die Aufgabenstellungen sind wirklich sehr vielfältig.

Uni: Und wie sind die beruflichen Perspektiven für Datenschutzjuristen?

TW: Extrem gut. Unternehmen suchen händeringend nach Verstärkung in diesem Bereich. Wer etwas Vorbildung im Datenschutzrecht hat, hat geradezu eine Jobgarantie. Auch wir brauchen dringend weitere Anwältinnen und Anwälte, um die viele Arbeit gut zu bewältigen. Aber auch andere Großkanzleien wollen den Bereich Datenschutz gerne auf- oder ausbauen.

Karriereplaner - Ausgabe: SS 2018