Das Arbeiten im Ausland kann für jeden Juristen eine große persönliche und juristische Bereicherung darstellen. Dabei kommt den USA aus vielen Gründen, nicht zuletzt aufgrund der bei deutschen Juristen zumeist vorhandenen Sprachkenntnisse, vermutlich die größte Attraktivität für ein Auslandsengagement zu. Sei es der große Einfluss des US-Rechts in transatlantischen Wirtschaftsbeziehungen oder auch nur die vielen, mal mehr mal weniger gelungenen USFernsehserien und Filme mit juristischem Einschlag – deutsche Juristen kommen unweigerlich früh und häufig mit Aspekten der US-amerikanischen Rechtswelt in Berührung. Es verwundert daher nicht, dass eine Station als Referendar oder eine (vorübergehende) Anstellung als Rechtsanwalt in den USA für viele ein langgehegtes Ziel ist.1
Zur Referendarstation in den USA über das deutsche Büro einer internationalen Wirtschaftskanzlei
Der sicherlich am wenigsten steinige Weg zu einer Referendarstation in den USA führt über die vorherige Tätigkeit bei einer großen Wirtschaftskanzlei in Deutschland. Viele international tätige Kanzleien bieten – manchmal nur auf gezielte Nachfrage – Referendaren an, ihre Stage mit einer anschließenden Auslandsstation in den USA zu verbinden. Wenn Sie diesen Weg einschlagen, wird der Großteil der Bewerbung bereits im Zuge der Organisation und Durchführung der Referendarstation in Deutschland stattfinden. Der Wunsch nach einer Auslandsstation sollte frühzeitig gegenüber den deutschen Kanzleivertretern geäußert und mit diesen geprüft werden. Anschließend ist es entscheidend, während der Referendarstation in Deutschland einen guten Eindruck zu machen und die Ausbilder in der Kanzlei von sich zu überzeugen. Die Vermittlung eines Referendars in die USA, selbst wenn sie über das Kanzleinetzwerk erfolgt, setzt immer auch ein Entgegenkommen des aufnehmenden US-Büros voraus; nur in seltenen Fällen hat das amerikanische Büro ein über die Beziehung zum deutschen Standort hinausgehendes eigenes Interesse an der Mitarbeit des Referendars. Eine Entsendung aus Deutschland wird daher nur erfolgen, wenn man dort von Ihrer Leistungsfähigkeit und -bereitschaft voll überzeugt ist und davon ausgeht, dass Sie auch im Ausland, quasi als Vertreter des deutschen Büros, „eine gute Figur machen“. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sie auch bei einer Bewerbung über den deutschen Standort einer internationalen Kanzlei um Einreichung eines Lebenslaufs im US-Format gebeten werden. Wie ein solcher aussehen sollte, ergibt sich aus zahlreichen Erläuterungen und Beispielen im Internet oder in einschlägigen Bewerbungsführern. Bei der inhaltlichen Gestaltung ist dabei zu beachten, dass der Lebenslauf relativ zielgerichtet auf die angestrebte Position zugeschnitten werden sollte und man die in Deutschland übliche und empfehlenswerte Bescheidenheit zu einem gewissen Grad ablegen darf, um ein möglichst überzeugendes Bild von sich zu vermitteln. So kann aus dem im Deutschen häufig lapidar beschriebenen „Praktikum, RA Schulze“ durchaus ein „Internship at the Schulze Law Offices – assistance and oversight of day-to-day case management“ werden. Dabei versteht es sich von selbst, dass Eigenwerbung nicht in Übertreibung oder Unwahrheit umschlagen darf. Nicht unüblich ist, in amerikanischen Lebensläufen die prozentuale Platzierung im Examensjahrgang (Ranking) anzugeben, zum Beispiel „top 30%“. Das gilt insbesondere für die Bewerbungen deutscher Juristen, deren Punktenotenskala dem amerikanischen Arbeitgeber nur in Ausnahmefällen bekannt sein wird. Zusammenfassend erfordert die Bewerbung über eine international vernetzte Wirtschaftskanzlei also zunächst einmal viel Initiative und Einsatz während des Referendariats in Deutschland; haben Sie diese erste Etappe aber erfolgreich hinter sich gebracht und die deutschen Kanzleivertreter überzeugt, öffnen sich die Türen in die USA erheblich leichter.
Initiativbewerbung bei einer Kanzlei in den USA
Wahrscheinlich etwas aufwendiger aber vielleicht auch individueller und interessanter ist es, sich direkt bei Anwälten in den USA zu bewerben. Mittels umfassender Recherchen gilt es passende Kanzleien zu finden, wobei beispielsweise ein Blick in das Mitgliederverzeichnis der Deutsch- Amerikanischen Juristen-Vereinigung (www.dajv.de) häufig weiterführend ist. Um Ihre Suche nach einer Kanzlei und die anschließende Bewerbung zu erleichtern, sollten Sie überlegen, welchen „Nutzen“ Sie als Referendar stiften können beziehungsweise welches Interesse die Kanzlei an einem deutschen Referendar haben könnte: Aufbau oder Erweiterung des „deutschen Geschäfts“? Kontakte zu deutschen Juristen? Mandate mit deutschrechtlichem oder zumindest deutsch-sprachlichem Bezug? „Bloßes“ (das heißt nicht wirtschaftlich begründetes) Interesse, die Ausbildung eines deutschen Referendars zu fördern? Ergebnis der Suche kann eine kleine oder mittelständische Kanzlei sein, aber auch größere US-Kanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die kein Büro in Deutschland, aber ein – meist mit deutschen Anwälten besetztes – „German Desk“ in den USA und daher Interesse an deutschen Referendaren haben.
In diesen Fällen ist für die Ansprache und Bewerbung erheblich mehr Zeit einzuplanen als bei dem Weg über das Büro einer internationalen Wirtschaftskanzlei. Der Lebenslauf sollte nicht nur im amerikanischen Format gehalten sein, sondern auch deutlich machen, warum der Bewerber für die jeweilige Station geeignet oder gar eine Bereicherung wäre. Auch bedarf es eines Anschreibens, das diese Punkte noch einmal überzeugend unterstreicht. Von einer ersten Funkstille auf seine Bewerbung sollte man sich nicht abschrecken lassen und zumindest einmal freundlich nachhaken. Anders als bei der Bewerbung über den deutschen Standort einer internationalen Wirtschaftskanzlei, bei der häufig die Vorlage des Lebenslaufs und die Empfehlung der deutschen Anwälte genügt, wird sich bei einer individuellen Initiativbewerbung in der Regel noch ein Interview per Telefon oder Skype anschließen. Im Interview sollten Sie nicht nur die im Anschreiben dargelegten Argumente für eine Station untermauern können, sondern natürlich auch durch gutes und flüssiges Englisch überzeugen.
In allen Varianten müssen Sie sich dessen bewusst sein, dass eine Auslandsstation erhebliche Vorbereitungszeit benötigt. Wir raten Ihnen deshalb, bereits am Anfang des Referendariats, zumindest aber ungefähr ein Jahr vor Beginn der Station in den USA mit der Planung zu beginnen. Dies gilt nicht zuletzt deshalb, weil sich an eine erfolgreiche Bewerbung noch Einreiseformalitäten (zum Beispiel Bewerbung um ein Visum) anschließen, die unter Umständen ebenfalls zeitraubend sein können.
Erfahrungen in der Referendarstation in den USA
Die Erfahrungen in der Referendarstation unterscheiden sich naturgemäß je nach Ort und Art der Tätigkeit erheblich. Dennoch sind unsere subjektiven Eindrücke vielleicht insoweit interessant, als sie für Wirtschaftskanzleien in den größeren anwaltlichen Ballungszentren der USA, wie Washington, Chicago, oder – in unserem Fall – New York, zu einem gewissen Grad verallgemeinerungsfähig sind.
Sie werden schnell feststellen, dass Sie nicht der einzige deutsche Referendar in der Stadt – und häufig nicht einmal in der Kanzlei – sind. Dies ermöglicht Ihnen, sich relativ mühelos und schnell ein privates Netzwerk zu erschließen. Andererseits sollte man darauf achten, dass man seine Zeit nicht ausschließlich mit deutschen Referendaren verbringt und so den kulturellen und sprachlichen Vorteil, den eine Auslandsstation mit sich bringt, mindert. Auch am Arbeitsplatz werden Sie in der Regel rasch und unkompliziert in das Team aufgenommen. Wenn Sie Ihre Auslandsstation in den Sommermonaten absolvieren, werden Sie in manchen Kanzleien auf eine große Anzahl sogenannter Summer Associates treffen. Aus diesen US-Jurastudenten im zweiten Studienjahr rekrutieren amerikanische Großkanzleien ihren Anwaltsnachwuchs, weshalb sie ihnen entsprechend viel Aufmerksamkeit schenken. Wenn Sie als Referendar das Glück haben, Ihre Station gleichzeitig mit den Summer Associates durchzuführen, kann es sein, dass Sie in die vielen Mittag- und Abendessen sowie sonstigen Freizeitveranstaltungen für diese „Praktikanten“ miteinbezogen werden.
In der Regel werden Sie feststellen, dass die Ihnen übertragenen Aufgaben Sie juristisch nicht überfordern werden. Von ihrem Ausbildungsstand sind deutsche Referendare meist ebenso gut ausgebildet wie die jungen Associates in den US-Kanzleien. Viele (Er)Kenntnisse aus der deutschen Ausbildung lassen sich auf die Fragestellungen einer Kanzlei in den USA anwenden oder übertragen. Zumindest wenn Ihr Englisch gut genug ist, wird dies auch Ihr Team erkennen und Sie recht bald als vollwertiges Mitglied akzeptieren. Im Falle der Mitarbeit an einem „German Desk“ ist ohnehin bekannt, was Referendare zu leisten im Stande sind. Dort dürfte die Integration noch schneller vonstattengehen.
Für uns war die Referendarstation in den USA eine sehr bereichernde Erfahrung, die trotz intensiver Mitarbeit noch ausreichend Zeit ließ, die Stadt und ihre Umgebung zu erkunden. Dies ist sicherlich ein Aspekt, der bei keiner Auslandsstation vernachlässigt werden sollte und wofür Stationsausbilder in aller Regel auch Verständnis aufbringen.
In jedem Fall ist die Mitarbeit in einer USKanzlei, nicht zuletzt aufgrund der Größe und Brisanz der Fälle, stets interessant und hilft, den juristischen Horizont zu erweitern. Dabei werden im Wesentlichen die eigene Motivation und die innere Einstellung bestimmen, ob der Aufenthalt in den USA zum persönlichen Erfolg wird. Wir zumindest empfanden unsere Zeit in den USA als große Bereicherung und können dem Leser eine Referendarstation dort nur wärmstens empfehlen.
1 Dieser Beitrag beruht auf einer Veröffentlichung der Autoren im Beck‘schen Referendarführer 2012/2013.
Karriereplaner - Ausgabe: WS 2012/2013